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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Kurzinfo zum Unterstützungsbedarf Sehen, Hören und Kommunikation, körperlich-motorische Entwicklung:

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Sehen

Wenn ein Kind aufgrund einer Sehschädigung in seinen Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann, ist von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auszugehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, inwieweit eine Sehschädigung vorliegt.

Mobile Dienste unterstützen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen. Dazu gehört, notwendige sehgeschädigtenspezifische Lehr- und Lernmittel bereitzustellen sowie bei der Beschaffung der Hilfsmittel zu beraten.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsebenen

unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen. In der Förderschule können alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Das Landesbildungszentrum ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Angebot des Landesbildungszentrums umfasst zum einen die pädagogische Frühförderung der blinden Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter und zum anderen den Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler. Dieser gliedert sich in Grund- und Hauptschule einschließlich des 10. Schuljahrgangs sowie einen Zweig mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Der Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. In der Regel ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf gegeben, wenn ein Kind schwer hört und bei der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung Probleme hat. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfelds bestimmen den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemein bildenden Schulen sowie in Förderschulen oder in Landesbildungszentren erfolgen. Ausgehend vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in eine Förderschule je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet.

Zur weiteren Information: Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 10 und arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Haupt- oder Realschule. Die entsprechenden Abschlüsse können von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung und die therapeutischen Maßnahmen im Unterricht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen und sind Bestandteil des individuellen Förderplans sowie des schulischen Förderkonzepts. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1-9 oder 1-10. Es können jahrgangs-und bildungsgangübergreifende Klassen gebildet werden. Das bedeutet, es können Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und mit unterschiedlichen curricularen Vorgaben, wie z. B. der Haupt- oder Realschule, zusammen unterrichtet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler maßgeblichen Bildungsgangs.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Anmeldung des zukünftigen 5. Jahrgangs

Die Anmeldung für den zukünftigen 5. Jahrgang findet an der AGG vom 9.05.-11.05.22 statt.

Hier finden Sie Informationen zum Tag der Offenen Tür an der AGG.