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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Generationsübergreifende Hilfe für den Wald für morgen

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Schüler*innen der Klasse 5a haben gemeinsam mit den Bewohner*innen des Hauses Abendfrieden „Samenbomben“ hergestellt. Samen von Winterlinde, Hainbuche, Vogelbeere, Ahorn und Birke wurden mit Erde und Wasser gemischt und zu Kugeln geformt, die nach dem Trocknen durch den Verein „Wald für morgen“ auf Flächen ausgebracht werden, die nur schwer zu bepflanzen sind. Jung und Alt halfen sich gegenseitig bei der gemeinsamen Arbeit und hatten viel Spaß bei der matschigen Angelegenheit. Das Ergebnis aus rund 700 Samenbomben konnte sich sehen lassen und ließ auf Keimungs- und Renaturierungserfolg hoffen. Spontan wurde zum Schluss zur Freude aller Beteiligten gemeinsam gesungen und die Weihnachtszeit eingeläutet.

Sabine Rehse