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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Kurzinfo zum Unterstützungsbedarf Sehen, Hören und Kommunikation, körperlich-motorische Entwicklung:

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Sehen

Wenn ein Kind aufgrund einer Sehschädigung in seinen Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann, ist von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auszugehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, inwieweit eine Sehschädigung vorliegt.

Mobile Dienste unterstützen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen. Dazu gehört, notwendige sehgeschädigtenspezifische Lehr- und Lernmittel bereitzustellen sowie bei der Beschaffung der Hilfsmittel zu beraten.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsebenen

unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen. In der Förderschule können alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Das Landesbildungszentrum ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Angebot des Landesbildungszentrums umfasst zum einen die pädagogische Frühförderung der blinden Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter und zum anderen den Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler. Dieser gliedert sich in Grund- und Hauptschule einschließlich des 10. Schuljahrgangs sowie einen Zweig mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Der Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. In der Regel ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf gegeben, wenn ein Kind schwer hört und bei der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung Probleme hat. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfelds bestimmen den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemein bildenden Schulen sowie in Förderschulen oder in Landesbildungszentren erfolgen. Ausgehend vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in eine Förderschule je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet.

Zur weiteren Information: Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 10 und arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Haupt- oder Realschule. Die entsprechenden Abschlüsse können von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung und die therapeutischen Maßnahmen im Unterricht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen und sind Bestandteil des individuellen Förderplans sowie des schulischen Förderkonzepts. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1-9 oder 1-10. Es können jahrgangs-und bildungsgangübergreifende Klassen gebildet werden. Das bedeutet, es können Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und mit unterschiedlichen curricularen Vorgaben, wie z. B. der Haupt- oder Realschule, zusammen unterrichtet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler maßgeblichen Bildungsgangs.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Einladung zum Info-Abend und Experimentiertag

 Einladung zum Info-Abend

Wir freuen uns, Sie am 7.12.2022 um 18 Uhr bei uns begrüßen zu können. An diesem Info-Abend stellen wir Ihnen nicht nur das besondere Konzept einer Integrierten Gesamtschule und natürlich Besonderheiten unserer Adolf-Grimme- Gesamtschule in Goslar vor, sondern wollen auch mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre persönlichen Fragen rund um den Übergang in den Jahrgang 5 klären. Ganz nach dem Motto …

Wir sind eine Schule für alle, nicht wie alle!“

Des Weiteren sollten Sie sich die folgenden Termine ebenfalls merken:

  • Experimentiertag „Feuer und Verbrennung“.
  • Schnuppertage zum Kennenlernen für die Schüler*innen am 13., 14., 15., und 16. Februar 2023 (Anmeldung im Sekretariat 0 53 21/ 33 54 11)
  • Tag der offenen Tür“ für die ganze Familie am 18. März 2023

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!

Das Schulleitungsteam der AGG

 

Einladung zum weihnachtlichen Experimentiertag

WirladenSieundIhrKindamSamstag, den 10.12.2022 um 10 Uhr (Dauer max. 2 Std.) herzlich in die Adolf-Grimme-Gesamtschule ein.

Was erwartet Sie bei uns?

Ihr Kind wird mit den Chemielehrkräften und Schüler*innen der AGG spannende Experimente durchführenund somit einen Einblick in den naturwissenschaftlichen Unterricht an der AGG erhalten.

 

Während Ihr Kind experimentiert, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Schulleitungunsere Schule und das Schulkonzeptvorstellen zu lassen.Sie lernen zukünftige Klassenlehrer*innen des 5. Jahrganges kennen und können Ihre individuellen Fragen stellen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Zwecks Planung bitten wir um Anmeldung unter sabine.rehse@agg->goslar.de

 

Wir freuen uns auf kleine Forscherinnen und Forscher!

Fachbereich Naturwissenschaften der AGG