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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Nummer gegen Kummer

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle Lage stellt uns alle vor große Herausforderungen und wir als Kollegium machen uns Gedanken über euer Befinden und wie wir in dieser besonderen Situation unterstützen können, falls Kinder und Jugendliche rat- bzw. hilflos sind oder werden. Anbei findet ihr einen Flyer sowie die „Kummernummer“ des Jugendschutzbundes.

Solltet ihr in Schwierigkeiten geraten oder Fragen haben, auch insbesondere zu den Abschlussarbeiten, so meldet euch doch bitte bei euren Tutorinnen oder Tutoren. Unsere Sozialpädagoginnen Frau Thun und Frau Zachlod stehen über IServ (Frau Zachlod ist seit dem 01.04.20 die Nachfolgerin von Herrn Siebeneicher) für Beratung und Hilfe zur Verfügung.

Bleibt gesund!