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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Herzlich willkommen an der AGG

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, 

mit einem Grußwort möchte ich Sie ganz herzlich auf der Homepage der AGG begrüßen. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, um die AGG näher kennenzulernen. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.