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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

COVID-19-Impfung für SchülerInnen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

für die Impfung der 12-16-jährigen Schülerinnen und Schüler, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, liegt bislang keine Empfehlung der STIKO vor. Eine konzertierte Impfaktion ist derzeit nicht möglich. Sie scheitert unter anderem  daran, dass die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums, bei rechtzeitiger Vorlage eines Konzepts für ausreichend Impfstoff zu sorgen, nicht eingehalten wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die STIKO ihre Einschätzung noch änder. Unabhängig davon steht es Eltern und Erziehungsberechtigten jetzt schon frei, ihr Kind für eine Impfung anzumelden.

 

Infoblatt Impfung Kinder und Jugendliche 1

Infoblatt Impfung Kinder und Jugendliche 2