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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Informationen zum neuen Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, rechtzeitig vor Schulbeginn informiert das Kultusministerium Niedersachsen mit dem angehängten Brief sowie dem Informationsschreiben über die Planungen für das kommende Schuljahr. Mit einem Klick auf das jeweilige Bild können Sie sowohl den gesamten Brief des Kultusministers als auch das Informationsschreiben vollständig einsehen.

2021 08 24 Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte

 

2021 08 24 Infopaket Schulstart