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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Inklusion

Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:

  • Lernen (zieldifferent, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Sprache (zielgleich, Förderung durch Förderschullehrkräfte)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung, Förderung durch Lehrkräfte)
  • Sehen (Mobiler Dienst kommt auf Anforderung)

Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.

Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung  des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Weihnachtsgrüße der 7a

Frohe Weihnachten

Liebe Schulgemeinschaft der AGG, mit ein paar Gedichten zu Weihnachten grüßt euch die Klasse 7a. Viel Spaß beim Hören! Hier geht's lang...