Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse wird der Unterricht an der AGG am 19.12.22 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ausfallen.
Der sonderpädagogische Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und kann in folgenden 7 Bereichen vorliegen:
Der Förderbedarf wird nach einer Förderkommissionssitzung, die auf der Basis einer erfolgten Begutachtung eine Empfehlung abgibt, von der Landesschulbehörde verfügt. Liegen mehrere Förderbedarfe vor, wird ein Förderschwerpunkt gesetzt.
Im Rahmen der (Halb- u.) Ganzjahreszeugniskonferenzen wird der Förderbedarf per Abstimmung bestätigt oder es erfolgt ein Antrag auf Aufhebung oder Veränderung des Förderbedarfs. Eltern können ebenfalls einen Antrag stellen, über den die Schulleitung entscheidet und ggf. ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren einleitet.
(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse wird der Unterricht an der AGG am 19.12.22 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ausfallen.