Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie nähere Informationen zum Betriebsübergang der Buscopella GmbH zu BesserEssen GmbH zum 01.06.2023.
Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:
Unterstützungsbedarf: Geistige Entwicklung
Schüler mit Förderbedarf ‚Geistige Entwicklung‘ werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult. Für sie ist das Curriculum ‚Geistige Entwicklung‘ verpflichtend, daneben leiten sich die Unterricht- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab.
Im Curriculum GE sind alle Lernbereiche gleichberechtigt, Mathematik ist nicht „wichtiger“ als Musik, Deutsch nicht bedeutsamer als Sport. Der Lernbereich ‚Selbstversorgung‘ ist (leider) nicht mehr als eigener Lernbereich ausgewiesen, fließt aber in alle anderen Lernbereichen ein. Neben den Lernbereichen des Kerncurriculums geben die Curricula Religion und Mobilität Ziele vor.
Das übergeordnete Ziel aller schulischer und unterrichtlicher Bemühungen ist eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit der Schüler, der häufig von einem Inklusionsassistenten begleitet wird. Ziel ist zudem die möglichst weitreichende Teilnahme der Schüler mit Förderbedarf GE am allgemeinen Unterricht bzw. die Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand unter Berücksichtigung der individuellen Förderziele sowie des Curriculums GE.
Wenn möglich und nötig, werden besondere Praxisbezüge hergestellt, beispielsweise im Rahmen der Arbeit in einer Schülerfirma.
Zeugnisse: „In den Schulen für Geistigbehinderte und [...] werden am Ende eines Schuljahres, bei Schulwechsel und bei Entlassungen Berichtszeugnisse erteilt. Die Zeugnisse enthalten anstelle der Benotung von Leistungen Aussagen über die Fortschritte in den verschiedenen Lernbereichen sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten. Die erreichten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind möglichst genau zu beschreiben.“ (Erl. d. MK v. 22.03.1996-306-83 203 i.d.F. vom 08.02.2002, VORIS 22410 01 27 40007)
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