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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Erreichte Abschlüsse an der AGG im Schuljahr 2020/21

Die Schulleitung und das Lehrerkollegium der Adolf-Grimme-Gesamtschule sind stolz auf den diesjährigen Abschlussjahrgang 10. Die erreichten Abschlüsse unserer Schülerinnen und Schüler haben unsere Erwartungen weit übertroffen. Nur vier Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs hatten von Seiten der Grundschule eine Empfehlung erhalten, das Gymnasium zu besuchen. Schließlich können wir aber 23 Schülerinnen und Schülern den Übergang in die gymnasiale Oberstufe attestieren. Das macht uns wirklich stolz.

Die folgenden Abschlüsse wurden insgesamt erreicht:

Erweiterter

Sek.-I-Abschluss

Sek.-I-Abschluss

Realschulabschluss

Sek.-I-Abschluss

Hauptschulabschluss

Hauptschulabschluss

23

30

13

12

 

Chance zur Verbesserung der schulischen Leistungen an der AGG genutzt

Das folgende Balkendiagramm zeigt den Vergleich zwischen den Schullaufbahnempfehlungen nach der 4. Klasse der Grundschule und den erreichten Abschlüssen unseres diesjährigen 10. Jahrgangs. Dabei haben 46 Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erreicht, der höher ist als ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit. Unter diesen 46 Schülerinnen und Schülern haben 19 durch ihre verbesserten Leistungen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I. geschafft.

Außerdem konnten 33 Schülerinnen und Schüler mit ihrem erreichten Abschluss ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung bestätigen. Nur 4 Schülerinnen und Schüler haben sich im Vergleich zu ihrer Laufbahnempfehlung verschlechtert.

Abschluss Statistik SekI 2020 21 Diagramm