LogoAGG Adolf-Grimme-Gesamtschule
IGS mit gymnasialer Oberstufe
ZeichenFuerDenFrieden.jpeg
IMG_8661
20CEC490-616C-4FBB-A320-CF53FDFBD841.jpeg
FrauSchmidt_FrederikeMehli
IMG_20220926_104010
75GG
FeuerFlamme1
IMG_6833.jpeg
ErffnungAusstellungSterne_6
AGG_wir_sind_mehr2
umweltschule-feier.jpg
8
IMG_3383
previous arrow
next arrow

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

63. Vorlesewettbewerb 2021/22

Vorlesewettbewerb AGG 0122

Meryem Dilara Girgin gewinnt den Schulentscheid an der Adolf – Grimme - Gesamtschule

Meryem Dilara Girgin ist die Gewinnerin des Schulentscheids an der Adolf – Grimme - Gesamtschule in Goslar/Oker. Die Sechstklässlerin setzte sich im 63. Vorlesewettbewerb gegen 71 Mitschüler*innen durch. Damit qualifiziert sie sich für die nächste Runde des Wettbewerbs – den Stadt- bzw. Kreisentscheid, der Ende Januar 2022 startet.

Mit Engagement und Lesefreude übten die Schüler*innen der Klassen 6 a – c auch in diesem Jahr fleißig, um vorbereitet und möglichst gelassen anzutreten. Bei wem sitzen die Betonungen am besten? Wer zieht die Zuhörer*innen am stärksten in den Bann? Meryem Dilara Girgin   gelang es im entscheidenden Moment besonders gut, den Protagonist*innen ihres Lieblingstexts eine lebendige Stimme zu verleihen.

Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Er ist der größte und traditionsreichste Schülerwettbewerb Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.

Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V. und die Sparda Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.