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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

AGG lädt Viertklässler*innen zum Schnuppertag ein

Am 13., 14., 15. und 16. Februar 2023 können Schüler*innen der 4. Klassen von jeweils 8.00 bis 13.00 Uhr einen Einblick in den Schulalltag der Adolf-Grimme-Gesamtschule gewinnen. Die Besucher*innen werden nicht nur ihre zukünftigen Tutorinnen Andrea Haniak, Anette Fischer, Mona Franzke und Sabine Rehse persönlich kennen lernen, sondern auch in den Unterricht und das Schulleben der AGG als teilgebundene Ganztagsschule hineinschnuppern. Im modernen Trakt der Naturwissenschaften werden sie spannende Experimente durchführen und in der Schulküche wird es kreativ zugehen! Die Fünftklässler*innen geben den kleinen Gästen einen Einblick in den digitalen Unterricht mittels iPads. Natürlich stellen sich an diesen Tagen auch die Schulhunde der AGG vor! Bei der Abholung der Kinder stehen die zukünftigen Tutorinnen den Eltern für individuelle Gespräche zur Verfügung. Um Anmeldung wird gebeten per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Anruf 05321/335411.