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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

64. Vorlesewettbewerb 2022/23

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Ruben Tiberius Fricke, Klasse 6b, gewinnt den Schulentscheid an der Adolf – Grimme - Gesamtschule. Der Sechstklässler setzte sich im 64. Vorlesewettbewerb gegen seine Mitschüler*innen aus drei 6. Klassen durch.

Alle Schulsieger*innen starteten heute, am 26.02.2023, im Bündheimer Schloss Bad Harzburg in die nächste Runde des Wettbewerbs – den Kreisentscheid. Mit Engagement und Lesefreude zogen alle Schulsieger der 6. Klassen aus 12 Schulen des Landkreises Goslar ihre Zuhörer*innen in den Bann und weckten Interesse an zahlreichen neuen Geschichten. Die Jury hatte es nicht leicht, denn es war ein Kopf – an - Kopfrennen aller Leser*innen, die mit sehr guten Leseleistungen überzeugen konnten. Ruben Tiberius Fricke schaffte es in die 2. Runde, in der nun noch ein unbekannter Text gelesen werden musste. Hier konnte er ebenfalls überzeugen. Allerdings entschied sich die Jury bei den ersten Plätzen für andere Leser*innen. Alle Leser*innen erhielten eine Urkunde und ein Präsent, welche vom Stellv. Landrat des Landkreises Goslar Hans – Peter Dreß und dem stellvertretenden Bürgermeister Bad Harzburgs überreicht wurden. Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Er ist der größte und traditionsreichste Schülerwettbewerb Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V. und die Sparda Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.