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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

NABU lädt 5. Klassen der AGG ein!

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Der Naturschutzbund (NABU) Goslar hat den 5. Jahrgang zu einer spannenden Exkursion in das Wildkatzengehege an der Marienteichbaude eingeladen. Die 1. Vorsitzende, Annett Jerke, hat gemeinsam mit ihrem Team das außerschulische Lernen möglich gemacht. Zunächst konnten die Schüler*innen die Wildkatzen (und Hauskatze „Hugo“) während der Fütterung aus nächster Nähe erleben und dem fachkundigen Tierpfleger spannende Fragen stellen. Anschließend ging es in die interaktive Wildkatzenausstellung, wo die Kinder durch abwechslungsreiche Mitmachstationen viel Wissenswertes über die Tiere erfuhren. Der im Anschluss gezeigte Film vertiefte ihr Wissen. In einem anschließenden Quiz konnten sie ihr Wissen unter Beweis stellen und begehrte Preise gewinnen. Zum Mittag spendierte der NABU Hot Dogs, die von den Schüler*innen bis auf den letzten Krümel verspeist worden. Während der anschließenden Wanderung konnten die Fünftklässler*innen zudem durch erlebnispädagogische Interaktionen die Klassengemeinschaft stärken. Die AGG bedankt sich herzlich beim gesamten NABU-Team für den rundum gelungenen Tag und freut sich auf weitere gemeinsame Projekte. „Man schätzt und schützt nur, was man kennt! Naturschutz hat nur Erfolg, wenn es gelingt, die Natur den Menschen nahe zu bringen – insbesondere den jungen Menschen“, resümierte Annett Jerke.