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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Vorlesewettbewerb an der AGG

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65. Vorlesewettbewerb 2023/24
Hüseyin Kaya gewinnt den Schulentscheid an der
Adolf – Grimme - Gesamtschule

Hüseyin Kaya wurde zum besten Vorleser der Adolf – Grimme – Gesamtschule in Goslar - Oker gekürt. Der Sechstklässler setzte sich im 65. Vorlesewettbewerb gegen seine Mitschüler*innen aus vier 6. Klassen durch. Er zieht nun im Februar 2024 in die nächste Wettbewerbsrunde auf regionaler Ebene ein, den Kreisentscheid.

Mit Engagement und Lesefreude waren die Schüler*innen der Klassen 6(a-d) am Start und stellten Passagen aus ihren Lieblingsbüchern vor. Letztlich konnte Hüseyin Kaya die Jury ganz besonders mit seiner Vorleseleistung überzeugen.

Alle klassen- und schulbesten Vorleser*innen wurden mit einer Urkunde und einem Buchgeschenk, welches der Förderverein der AGG spendete, ausgezeichnet. Auf den Gewinner wartet beim Kreisentscheid zusätzlich ein weiteres besonderes Buchgeschenk. Weitere aktuelle Lesetipps und Bücherlisten zu verschiedenen Themen stellt der Vorlesewettbewerb außerdem auf seiner Webseite vor.

Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassenstufe am Vorlesewettbewerb teil. Er ist einer der größten und traditionsreichsten Schülerwettbewerbe Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e.V. und die Sparda-Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.

 

Kontakt/Veranstalter des Vorlesewettbewerbs:

Stiftung Buchkultur und Leseförderung

Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Telefon: +49-69 / 1306-368, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der aktuelle Stand des 65. Vorlesewettbewerbs sowie alle Informationen, Termine und Teilnehmerschulen sind auf www.vorlesewettbewerb.de zu finden.

 

Schulkontakt

Andrea Haniak