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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist und von der Altersnorm abweicht, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen nicht den schulischen Anforderungen entsprechen. Die Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen müssen umfänglich, schwerwiegend und anhaltend sein. Dabei ist die gesamte intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt.  Hierbei ist eine Abgrenzung gegenüber einer Teilleistungsstörung (wie z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung etc.) unerlässlich.

Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden im integrativen Unterricht ZIELDIFFERENT beschult, d. h. die Wissensvermittlung erfolgt im Rahmen eines kompetenzorientierten Unterrichts in Anlehnung an die Kerncurricula der Hauptschule unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen bzw. Lernfortschritte. Die Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten differenziertes Lernmaterial, daneben leiten sich die Unterrichts- und Entwicklungsziele aus ihren individuellen Förderplänen ab. Die Ziele werden deutlich langsamer erreicht.

Durch die zieldifferente Beschulung innerhalb der inklusiven Schule ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsbewertung. In jedem Lernentwicklungsbericht bzw. Zeugnis muss auf die zieldifferente Beschulung hingewiesen werden. Im inklusiven Unterricht können Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Klasse den Förderschulabschluss erwerben, bzw. nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss. Dabei bleibt der Unterstützungsbedarf Lernen erhalten, es sei denn es wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist die Teilnahme des Schülers mit Unterstützungsbedarf Lernen am regulären Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen differenzierten Lerninhalte sowie der individuellen Förderziele.  

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Einschulung der 5. Klassen

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Am Mittwoch, den 07.08.24,  hat die Adolf-Grimme-Gesamtschule Oker (AGG) 85 neue Fünftklässlerinnen und Fünftklässler eingeschult. 

Nach der Begrüßung zur Einschulung im Forum durch die Jahrgangsleitung Frau Bohnsack, hieß die Schulleitung die aufgeregten Schülerinnen und Schüler herzlich Willkommen. Frau Bohnsack betonte vor allem ihre Freude auf die gemeinsame Schulzeit und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Schulleiterin Christine Voss wünschte sich von den Kindern Mut und Akzeptanz, sowie Offenheit und Vielfalt. Die Schulband des Wahlpflichtkurses aus dem 9. und 10. Jahrgang untermalte die Einschulungsfeier musikalisch. 

Im Anschluss an die Begrüßungsreden wurden die Schülerinnen und Schüler ihren Tutorinnen und Tutoren übergeben, mit denen sie eine erste gemeinsame Stunde im Klassenraum erlebten. Für die Eltern und Gäste stellte der 6. Jahrgang derzeit Kaffee und Kuchen in der Pausenhalle bereit. Dort hatten die Eltern außerdem die Möglichkeit Wünsche für Ihre Kinder zu notieren und sie an einem Wunschbaum zu verewigen.

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