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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Kurzinfo zum Unterstützungsbedarf Sehen, Hören und Kommunikation, körperlich-motorische Entwicklung:

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Sehen

Wenn ein Kind aufgrund einer Sehschädigung in seinen Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann, ist von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auszugehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, inwieweit eine Sehschädigung vorliegt.

Mobile Dienste unterstützen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen. Dazu gehört, notwendige sehgeschädigtenspezifische Lehr- und Lernmittel bereitzustellen sowie bei der Beschaffung der Hilfsmittel zu beraten.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsebenen

unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen. In der Förderschule können alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Das Landesbildungszentrum ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Angebot des Landesbildungszentrums umfasst zum einen die pädagogische Frühförderung der blinden Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter und zum anderen den Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler. Dieser gliedert sich in Grund- und Hauptschule einschließlich des 10. Schuljahrgangs sowie einen Zweig mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Der Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. In der Regel ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf gegeben, wenn ein Kind schwer hört und bei der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung Probleme hat. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfelds bestimmen den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemein bildenden Schulen sowie in Förderschulen oder in Landesbildungszentren erfolgen. Ausgehend vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in eine Förderschule je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet.

Zur weiteren Information: Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 10 und arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Haupt- oder Realschule. Die entsprechenden Abschlüsse können von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung und die therapeutischen Maßnahmen im Unterricht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen und sind Bestandteil des individuellen Förderplans sowie des schulischen Förderkonzepts. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1-9 oder 1-10. Es können jahrgangs-und bildungsgangübergreifende Klassen gebildet werden. Das bedeutet, es können Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und mit unterschiedlichen curricularen Vorgaben, wie z. B. der Haupt- oder Realschule, zusammen unterrichtet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler maßgeblichen Bildungsgangs.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Lions-Club verleiht einer Schülergruppe den Löwenpreis

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Im Rahmen einer Feierstunde im gut gefüllten AGG-Forum hat der Lions-Club Goslar-Bad Harzburg am 14.10.2021 14 Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a gemeinsam mit ihrer Tutorin Sabine Rehse für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Seit mehreren Jahren pflegen die Jugendlichen Freundschaften mit Senior*innen aus dem Haus Abendfrieden. Angesichts der drohenden gesellschaftlichen Isolation der Heimbewohner*innen aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes entstanden daraus im Juni 2020 lebendige Brieffreundschaften. Die Schüler*innen und die Senioren*innen berichteten sich in den Briefen gegenseitig, wie sie die Corona-Krise erlebten und teilten Sorgen, Wünsche, Ängste und Zuversicht. „Ein handgeschriebener Brief ist ein Schatz“, würdigte Teresa Hellmann, Leiterin des Sozialdienstes im Haus Abendfrieden, das Engagement der Jugendlichen und freute sich, dass aus „über 5,8 Kilometer und 80 Jahre Entfernung so wertvolle Brieffreundschaften entstanden sind.“ Anfang Dezember 2020 überbrachten die damaligen Siebtklässler*innen ihren Briefpartner*innen gebastelte Adventskalender, die im Garten des Hauses mit coronagerechtem Abstand und 10m-langen, bunten Freundschaftsbändern übergeben wurden – so sahen sich die Briefschreiber*innen dann auch das erste Mal von Angesicht zu Angesicht. Es folgten weitere kreative Ideen der Begegnung auf Abstand: Videokonferenzen, Besuch mit Eseln im Garten, Spielenachmittag… „Das soziale Engagement und die zwischenmenschliche Begegnung mit gegenseitiger Wertschätzung der Schüler*innen für ältere Mitbürger*innen ist bemerkenswert und wird von uns besonders gewürdigt“, betonte Präsident Norman Heyke.