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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Kurzinfo zum Unterstützungsbedarf Sehen, Hören und Kommunikation, körperlich-motorische Entwicklung:

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Sehen

Wenn ein Kind aufgrund einer Sehschädigung in seinen Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann, ist von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auszugehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, inwieweit eine Sehschädigung vorliegt.

Mobile Dienste unterstützen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen. Dazu gehört, notwendige sehgeschädigtenspezifische Lehr- und Lernmittel bereitzustellen sowie bei der Beschaffung der Hilfsmittel zu beraten.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsebenen

unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen. In der Förderschule können alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Das Landesbildungszentrum ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Angebot des Landesbildungszentrums umfasst zum einen die pädagogische Frühförderung der blinden Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter und zum anderen den Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler. Dieser gliedert sich in Grund- und Hauptschule einschließlich des 10. Schuljahrgangs sowie einen Zweig mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Der Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. In der Regel ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf gegeben, wenn ein Kind schwer hört und bei der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung Probleme hat. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfelds bestimmen den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemein bildenden Schulen sowie in Förderschulen oder in Landesbildungszentren erfolgen. Ausgehend vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in eine Förderschule je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet.

Zur weiteren Information: Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 10 und arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Haupt- oder Realschule. Die entsprechenden Abschlüsse können von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung und die therapeutischen Maßnahmen im Unterricht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen und sind Bestandteil des individuellen Förderplans sowie des schulischen Förderkonzepts. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1-9 oder 1-10. Es können jahrgangs-und bildungsgangübergreifende Klassen gebildet werden. Das bedeutet, es können Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und mit unterschiedlichen curricularen Vorgaben, wie z. B. der Haupt- oder Realschule, zusammen unterrichtet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler maßgeblichen Bildungsgangs.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Erreichte Abschlüsse an der Adolf-Grimme-Gesamtschule im Schuljahr 2021/22

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Die Schulleitung und das Lehrerkollegium der Adolf-Grimme-Gesamtschule sind stolz auf den diesjährigen Abschlussjahrgang 10 und die erteilten Abschlüsse im Jahrgang 9. Die erreichten Abschlüsse unserer Schülerinnen und Schüler haben unsere Erwartungen weit übertroffen. 30 Schülerinnen und Schülern erhalten den Erweiterten Sekundarabschluss I und bilden damit die größte Gruppe der erreichten Abschlüsse insgesamt. Das macht uns wirklich stolz.


Die folgenden Abschlüsse wurden insgesamt erreicht:

Erweiterter
Sek.-I-Abschluss
 
Sek.-I-Abschluss
Realschulabschluss
 
Sek.-I-Abschluss
Hauptschulabschluss
 
Hauptschul-
abschluss
Förderschul-
abschluss Lernen
 
30 25 12 17  6

 

Chance zur Verbesserung der schulischen Leistungen an der AGG genutzt
Das folgende Balkendiagramm zeigt den Vergleich zwischen den Schullaufbahnempfehlungen nach der 4. Klasse der Grundschule und den erreichten Abschlüssen unseres diesjährigen 10. Jahrgangs. Dabei haben 27 Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erreicht, der höher ist als ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit. Unter diesen 27 Schülerinnen und Schülern haben 16 durch ihre verbesserten Leistungen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I geschafft.
Außerdem konnten 30 Schülerinnen und Schüler mit ihrem erreichten Abschluss ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung bestätigen. Nur 12 Schülerinnen und Schüler haben sich im Vergleich zu ihrer Laufbahnempfehlung verschlechtert. (bei 6 Schülerinnen und Schülern war die Laufbahnempfehlung nicht bekannt) Das gemeinsame Lernen schafft damit für jeden die Chance, über sich selbst hinaus zu wachsen und alle Abschlüsse bleiben lange für jeden offen. Das zeichnet uns als IGS aus.

Statistik

Aus einer starken Sekundarstufe I erwächst eine starke gymnasiale Oberstufe
Wir freuen uns besonders darüber, dass 39 Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr in unsere eigene gymnasiale Oberstufe gehen werden, um die nächsten Abschlüsse die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife anzustreben. Wir begleiten diese Schülerinnen und Schüler
gern weiter auf ihrem persönlichen Bildungsweg.

(Bianca Eschemann, Didaktische Leitung)