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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Kurzinfo zum Unterstützungsbedarf Sehen, Hören und Kommunikation, körperlich-motorische Entwicklung:

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Sehen

Wenn ein Kind aufgrund einer Sehschädigung in seinen Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann, ist von einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auszugehen. Bei einer augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, inwieweit eine Sehschädigung vorliegt.

Mobile Dienste unterstützen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen. Dazu gehört, notwendige sehgeschädigtenspezifische Lehr- und Lernmittel bereitzustellen sowie bei der Beschaffung der Hilfsmittel zu beraten.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsebenen

unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen. In der Förderschule können alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I erreicht werden.

Das Landesbildungszentrum ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Angebot des Landesbildungszentrums umfasst zum einen die pädagogische Frühförderung der blinden Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter und zum anderen den Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler. Dieser gliedert sich in Grund- und Hauptschule einschließlich des 10. Schuljahrgangs sowie einen Zweig mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Der Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. In der Regel ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf gegeben, wenn ein Kind schwer hört und bei der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung Probleme hat. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfelds bestimmen den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes. Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemein bildenden Schulen sowie in Förderschulen oder in Landesbildungszentren erfolgen. Ausgehend vom individuell festgestellten Unterstützungsbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung in eine Förderschule je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet.

Zur weiteren Information: Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 10 und arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Haupt- oder Realschule. Die entsprechenden Abschlüsse können von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Unterstützungsbedarf  im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Zur weiteren Information: In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung und die therapeutischen Maßnahmen im Unterricht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen und sind Bestandteil des individuellen Förderplans sowie des schulischen Förderkonzepts. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1-9 oder 1-10. Es können jahrgangs-und bildungsgangübergreifende Klassen gebildet werden. Das bedeutet, es können Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und mit unterschiedlichen curricularen Vorgaben, wie z. B. der Haupt- oder Realschule, zusammen unterrichtet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler maßgeblichen Bildungsgangs.

(basierend auf Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers – www.nibis.de)

Bericht Sporttag des 8. Jahrgangs 

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Heute ist der 9. August 2024 und die Klasse 8a der AGG hat einen Sporttag für den gesamten 8. Jahrgang organisiert. Dort gibt es elf verschiedene Stationen, die die Klassen erledigen müssen, um Punkte zu sammeln. 

Um 9:00 Uhr haben wir mit dem Sporttag angefangen. Zuerst wurden die Klassen in Gruppen aufgeteilt. Danach wurden die die Informationen zu den einzelnen Stationen bekannt gegeben. Für jede der elf Stationen hatten die Gruppen jeweils zehn Minuten Zeit. In dieser Zeit müssen die Gruppen versuchen, so viele Punkte wie möglich zu bekommen. Jede Gruppe hat einen Zettel bekommen, auf dem sie die Ergebnisse an den einzelnen Stationen aufschreiben mussten.

Die Kinder ohne Sportzeug sitzen am Rand und schreiben einen Bericht über den Sporttag:

Einige Stationen scheinen lustig zu sein, z. B. Eierlaufen und Sackhüpfen. Bis auf eine Station sind alle Stationen in der Turnhalle, nur eine Station ist draußen vor der Halle. 

Für die ganzen Stationen haben wir genau fünf Stunden Zeit. Danach hat die 8a die ganzen Ergebniszettel ausgewertet. Mit Spannung wurde die Siegerehrung erwartet. Die Plätze 1 und 3 belegen Gruppen aus der 8d und den zweiten Platz eine Gruppe aus der 8b.

Danke an die 8a für die Organisation des Sporttages. 

Von Mia Joline, 8d