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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Gedenkstättenfahrt nach Krakau

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Der WPK UNESCO des 10. Jahrganges recherchierte intensiv zu den Schicksalen der jüdischen Familien in Goslar während des Nationalsozialismus. Da einige jüdische Goslarer*innen in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau ermordet wurden, ist die Schülergruppe Ende März 2023 zusammen mit Schüler*innen des 11. Jahrganges nach Krakau gereist. Neben einer Stadtführung durch das ehemalige jüdische Ghetto Krakaus und dem Besuch der Oskar-Schindler-Fabrik führten sie in Krakau ein bewegendes Gespräch mit der Holocaustüberlebenden Monika Goldwasser. In der Gedenkstätte Auschwitz begaben sie sich auf eine 6stündige Sonderführung. Neben dem Ablegen eines Kranzes an der Todeswand im Stammlager hielten die Schüler*innen insbesondere am Mahnmal in Birkenau inne. Dort erinnerten sie in berührender Weise an die in Auschwitz ermordeten Goslarer*innen: Henny Heilbrunn, Alfred und Kurt Lebach. Sie trugen ihr Schicksal vor und entzündeten nach einer Schweigeminute die selbstgestalteten Kerzen.