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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Experimentiertag für Viertklässler*innen und Eltern

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Die Adolf-Grimme-Gesamtschule lädt am Samstag, 17.2.2024 um 10 Uhr für ca. 2 Stunden zu einem Experimentiertag ein. Während die Kinder mit den Lehrkräften für Naturwissenschaften und Schüler*innen eines Chemieleistungskurses spannende Experimente durchführen, haben die Eltern die Möglichkeit, die Schule und das Schulkonzept kennenzulernen und ins Gespräch mit den Tutoren des neuen fünften Jahrgangs zu kommen.

Für das leibliche Wohl sorgen Schüler*innen des 10. Jahrgangs.

Die AGG freut sich auf kleine Forscher*innen! 

Zwecks Planung wird für den Experimentiertag um Anmeldung gebeten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  oder im Sekretariat der Schule unter 05321-335411 

 

Elterninformationsabend

Die Adolf-Grimme-Gesamtschule lädt zu einem Informationsabend für Eltern von Kindern in der vierten Klasse am Donnerstag, 22.02.2024 um 19 Uhr ins Forum der AGG ein. Die Schulleitung und Tutoren des neuen fünften Jahrgangs informieren über das Arbeiten an einer IGS und das Schulkonzept der AGG im Besonderen.