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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Schüler*innen informieren über ihre Gedenkstättenfahrt nach Krakau

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Am Abend des 25.05.2023 gestaltete eine Schülergruppe des 10. und 11. Jahrgangs eine bewegende Veranstaltung, in der sie der interessierten Öffentlichkeit eindrücklich von ihrer Reise nach Krakau berichtete. Etwa 60 Gäste konnten den Moderatorinnen des Abends, Marietta Reinecke, Celina Gießmann und Johanna Berkhoff begrüßen. Für das Bühnenbild haben die Schüler*innen alte Koffer gesammelt und mit den Namen der nach Auschwitz deportierten jüdischen Goslarer*innen versehen. Das Bühnenbild erinnerte an jene Ausstellungsräume in der Gedenkstätte Auschwitz, die mit persönlichen Gegenständen der Opfer gefüllt waren und in den Reflexionen der Schüler*innen immer wieder vorkamen. Am Ende der Veranstaltung ergriff spontan Stephan Gistrichovsky das Wort. Er bedankte sich herzlich bei den Jugendlichen, dass sie sich gegen das Vergessen engagieren und die Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung seines jüdischen Großvaters Louis Meyer wachhalten.