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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

UNESCO-Wahlpflichtkurs gestaltet Verlegung von 13 Stolpersteinen

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Am 28. Juni 2023 wurden in Goslar 13 Stolpersteine verlegt. Sie erinnern an 13 jüdische Goslarer*innen, die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden. Fast zwei Jahre lang hatten Schüler*innen des UNESCO-Wahlpflichtkurses auf diesen Tag hingearbeitet und sich im besonderen Maße für die Verlegung dieser Gedenksteine engagiert! Gemeinsam mit der Initiative Stolpersteine Goslar gestalteten sie die würdevolle Verlegung, an der auch Angehörige aus England und Deutschland teilnahmen. Die Schüler*innen trugen an jedem Verlegeort Ausschnitte aus dem Leben der Opfer vor und erinnerten in bewegenden Worten an das Unrecht, das Goslarer*innen einst Goslarer*innen angetan hatten. Mögen die Menschen für alle Zeit mit dem Verstand und mit dem Herzen über die Stolpersteine stolpern, damit sich diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals wiederholen!

Herzlichen Dank an die Goslarsche Zeitung für die Bereitstellung des Filmes und der Fotos!