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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

UNESCO-WPK erhält Schülerfriedenspreis 2023

 

Adolf Grimme Gesamtschule Goslar

Kultusministerin Julia Willie Hamburg zeichnet das Projekt „Schicksale jüdischer Familien in Goslar zur Zeit des Nationalsozialismus“ mit dem Schülerfriedenspreis (3. Platz) aus. Die Schülergruppe entwickelte eine Stadtführung, um andere Jugendliche für das Leid der jüdischen Familien zur Zeit des Nationalsozialismus zu sensibilisieren. Auch ein eigener Audioguide wurde entwickelt, vorgetragen von 18 Schülerinnen und Schülern, die an das Unrecht erinnern, das jüdische Bürgerinnen und Bürger in Goslar erleiden mussten. Es folgten weitere Gedenkveranstaltungen sowie die Ausstellung „Kinder im Holocaust“ und schließlich die Verlegung von 13 Stolpersteinen. Die Jury begrüßte im Rahmen ihrer Entscheidung das vorbildliche Engagement gegen das Vergessen und für Verständigung, Friedensarbeit und Menschenrechte.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat am Vormittag des 14.11.2023 im Gästehaus der Niedersächsischen Landesregierung in Hannover die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerfriedenspreises und des Zivilcouragepreises ausgezeichnet. Nach einer kurzen Präsentation der Projekte überreichte die Ministerin den anwesenden Gruppen ihre Urkunden.

Hamburg ging in ihrer Rede auch auf die aktuellen Kriege in der Ukraine sowie im Nahen Osten ein: „Als Kultusministerin setze ich mich dafür ein, dass unsere niedersächsischen Schulen Orte lebendiger Demokratie und des guten Miteinanders sind, gerade vor dem Hintergrund der vielen Konflikte und Kriege, die uns seit geraumer Zeit beschäftigen und berühren. Der brutale Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine dauert nun schon bald zwei Jahre. Der schreckliche Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel stellt eine gewaltige Zäsur dar und ist auch an Schulen ein großes Thema. Gerade angesichts dieser und anderer politischer Ereignisse und Entwicklungen halte ich es für besonders wichtig, deutliche Zeichen für Frieden, Verständigung und Solidarität zu setzen. Und genau das haben Sie und habt Ihr getan.“

„Schülerinnen und Schüler, die sich so engagiert für Demokratie und Toleranz einsetzen, wie die preisgekrönten Projekte zeigen, verdienen öffentliche Anerkennung – gerade jetzt, wo Kriege Europa und die Welt erschüttern“, sagt Nicole Bornemann, Geschäftsführerin der Westermann Service und Beratung GmbH. „Der Schülerfriedenspreis ist in diesem Jahr wichtiger denn je, deshalb unterstützt Westermann ihn wieder sehr gern.“

Mit der Verleihung des Schülerfriedenspreises sowie des Zivilcouragepreises würdigt Niedersachsen bereits seit 1993 – in der Regel jährlich – Schulen bzw. schulische Projekte, die

  • dem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog,
  • der Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Vorbeugung von Gewalt,
  • der Förderung demokratischer Haltungen und Werte dienen (u.a. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Solidarität),
  • Ideen für eine zukunftsfähige demokratische und ökologisch-sozial nachhaltige Gesellschaft entwickeln und entfalten,
  • der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur im Sinne eines Erinnerns für die Zukunft,
  • sowie dem Abbau von Vorurteilen und dem Einsatz für Zivilcourage und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements

dienen.

Die zu verleihenden Preise sind mit einer Gesamtsumme in Höhe von 7000 Euro aus den Mitteln der Politischen Bildung dotiert. Eine Jury – bestehend aus Vertreterinnen des Ministeriums, des Institutes für Politikwissenschaften der Leibniz Universität Hannover, Schülerinnen und Schülern sowie einer Lehrkraft – hat die Preisträger ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.