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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Einladung zum Info-Abend und Experimentiertag

 Einladung zum Info-Abend

Wir freuen uns, Sie am 7.12.2022 um 18 Uhr bei uns begrüßen zu können. An diesem Info-Abend stellen wir Ihnen nicht nur das besondere Konzept einer Integrierten Gesamtschule und natürlich Besonderheiten unserer Adolf-Grimme- Gesamtschule in Goslar vor, sondern wollen auch mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre persönlichen Fragen rund um den Übergang in den Jahrgang 5 klären. Ganz nach dem Motto …

Wir sind eine Schule für alle, nicht wie alle!“

Des Weiteren sollten Sie sich die folgenden Termine ebenfalls merken:

  • Experimentiertag „Feuer und Verbrennung“.
  • Schnuppertage zum Kennenlernen für die Schüler*innen am 13., 14., 15., und 16. Februar 2023 (Anmeldung im Sekretariat 0 53 21/ 33 54 11)
  • Tag der offenen Tür“ für die ganze Familie am 18. März 2023

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!

Das Schulleitungsteam der AGG

 

Einladung zum weihnachtlichen Experimentiertag

WirladenSieundIhrKindamSamstag, den 10.12.2022 um 10 Uhr (Dauer max. 2 Std.) herzlich in die Adolf-Grimme-Gesamtschule ein.

Was erwartet Sie bei uns?

Ihr Kind wird mit den Chemielehrkräften und Schüler*innen der AGG spannende Experimente durchführenund somit einen Einblick in den naturwissenschaftlichen Unterricht an der AGG erhalten.

 

Während Ihr Kind experimentiert, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Schulleitungunsere Schule und das Schulkonzeptvorstellen zu lassen.Sie lernen zukünftige Klassenlehrer*innen des 5. Jahrganges kennen und können Ihre individuellen Fragen stellen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Zwecks Planung bitten wir um Anmeldung unter sabine.rehse@agg->goslar.de

 

Wir freuen uns auf kleine Forscherinnen und Forscher!

Fachbereich Naturwissenschaften der AGG