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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

NABU lädt 5. Klassen der AGG ein!

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Der Naturschutzbund (NABU) Goslar hat den 5. Jahrgang zu einer spannenden Exkursion in das Wildkatzengehege an der Marienteichbaude eingeladen. Die 1. Vorsitzende, Annett Jerke, hat gemeinsam mit ihrem Team das außerschulische Lernen möglich gemacht. Zunächst konnten die Schüler*innen die Wildkatzen (und Hauskatze „Hugo“) während der Fütterung aus nächster Nähe erleben und dem fachkundigen Tierpfleger spannende Fragen stellen. Anschließend ging es in die interaktive Wildkatzenausstellung, wo die Kinder durch abwechslungsreiche Mitmachstationen viel Wissenswertes über die Tiere erfuhren. Der im Anschluss gezeigte Film vertiefte ihr Wissen. In einem anschließenden Quiz konnten sie ihr Wissen unter Beweis stellen und begehrte Preise gewinnen. Zum Mittag spendierte der NABU Hot Dogs, die von den Schüler*innen bis auf den letzten Krümel verspeist worden. Während der anschließenden Wanderung konnten die Fünftklässler*innen zudem durch erlebnispädagogische Interaktionen die Klassengemeinschaft stärken. Die AGG bedankt sich herzlich beim gesamten NABU-Team für den rundum gelungenen Tag und freut sich auf weitere gemeinsame Projekte. „Man schätzt und schützt nur, was man kennt! Naturschutz hat nur Erfolg, wenn es gelingt, die Natur den Menschen nahe zu bringen – insbesondere den jungen Menschen“, resümierte Annett Jerke.