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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Bundesweiter Vorlesetag: Fünftklässler*innen lesen Senior*innen vor

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Am 17. November 2023 fand der Bundesweite Vorlesetag bereits zum 20. Mal statt. Alljährlich sollen am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens begeistert werden. Dazu lesen vielerorts Erwachsene in Kindergärten, Grundschulen oder Bibliotheken kleinen und großen Kindern Geschichten vor. 

Im Goslarer Haus Abendfrieden jedoch lasen an diesem Tag nicht etwa „die Alten“ „den Jungen“ vor, sondern umgekehrt! Vierzehn Schüler*innen der Klasse 5a der Adolf-Grimme-Gesamtschule haben Seniorinnen, deren Augenlicht das selbstständige Lesen nicht mehr zulässt, Märchen vorgelesen. Neben dem Vorlesen ergaben sich spannende, lustige und auch rührende Gespräche zwischen Jung und Alt, die von gegenseitiger Neugierde und Wertschätzung geprägt waren. Leider verging die gemeinsame Zeit viel zu schnell, doch die nächsten gemeinsamen Projekte sind bereits in Planung.

Das diesjährige Motto des Bundesweiten Vorlesetages lautete „Vorlesen verbindet“, denn gemeinsames Vorlesen verbindet und schafft Nähe. Menschliche Verbindungen machen Mut, fördern den Austausch und überwinden Grenzen. Das Motto „Vorlesen verbindet“ hätte daher für das herzliche Miteinander zwischen den Seniorinnen und den AGG-Schüler*innen nicht passender sein können, resümieren die Organisatorinnen Teresa Hellmann (Begleitender Dienst im Abendfrieden) sowie Sabine Rehse (Tutorin der Klasse 5a).