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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

UNESCO-WPK erhält Schülerfriedenspreis 2023

 

Adolf Grimme Gesamtschule Goslar

Kultusministerin Julia Willie Hamburg zeichnet das Projekt „Schicksale jüdischer Familien in Goslar zur Zeit des Nationalsozialismus“ mit dem Schülerfriedenspreis (3. Platz) aus. Die Schülergruppe entwickelte eine Stadtführung, um andere Jugendliche für das Leid der jüdischen Familien zur Zeit des Nationalsozialismus zu sensibilisieren. Auch ein eigener Audioguide wurde entwickelt, vorgetragen von 18 Schülerinnen und Schülern, die an das Unrecht erinnern, das jüdische Bürgerinnen und Bürger in Goslar erleiden mussten. Es folgten weitere Gedenkveranstaltungen sowie die Ausstellung „Kinder im Holocaust“ und schließlich die Verlegung von 13 Stolpersteinen. Die Jury begrüßte im Rahmen ihrer Entscheidung das vorbildliche Engagement gegen das Vergessen und für Verständigung, Friedensarbeit und Menschenrechte.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat am Vormittag des 14.11.2023 im Gästehaus der Niedersächsischen Landesregierung in Hannover die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerfriedenspreises und des Zivilcouragepreises ausgezeichnet. Nach einer kurzen Präsentation der Projekte überreichte die Ministerin den anwesenden Gruppen ihre Urkunden.

Hamburg ging in ihrer Rede auch auf die aktuellen Kriege in der Ukraine sowie im Nahen Osten ein: „Als Kultusministerin setze ich mich dafür ein, dass unsere niedersächsischen Schulen Orte lebendiger Demokratie und des guten Miteinanders sind, gerade vor dem Hintergrund der vielen Konflikte und Kriege, die uns seit geraumer Zeit beschäftigen und berühren. Der brutale Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine dauert nun schon bald zwei Jahre. Der schreckliche Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel stellt eine gewaltige Zäsur dar und ist auch an Schulen ein großes Thema. Gerade angesichts dieser und anderer politischer Ereignisse und Entwicklungen halte ich es für besonders wichtig, deutliche Zeichen für Frieden, Verständigung und Solidarität zu setzen. Und genau das haben Sie und habt Ihr getan.“

„Schülerinnen und Schüler, die sich so engagiert für Demokratie und Toleranz einsetzen, wie die preisgekrönten Projekte zeigen, verdienen öffentliche Anerkennung – gerade jetzt, wo Kriege Europa und die Welt erschüttern“, sagt Nicole Bornemann, Geschäftsführerin der Westermann Service und Beratung GmbH. „Der Schülerfriedenspreis ist in diesem Jahr wichtiger denn je, deshalb unterstützt Westermann ihn wieder sehr gern.“

Mit der Verleihung des Schülerfriedenspreises sowie des Zivilcouragepreises würdigt Niedersachsen bereits seit 1993 – in der Regel jährlich – Schulen bzw. schulische Projekte, die

  • dem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog,
  • der Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Vorbeugung von Gewalt,
  • der Förderung demokratischer Haltungen und Werte dienen (u.a. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Solidarität),
  • Ideen für eine zukunftsfähige demokratische und ökologisch-sozial nachhaltige Gesellschaft entwickeln und entfalten,
  • der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur im Sinne eines Erinnerns für die Zukunft,
  • sowie dem Abbau von Vorurteilen und dem Einsatz für Zivilcourage und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements

dienen.

Die zu verleihenden Preise sind mit einer Gesamtsumme in Höhe von 7000 Euro aus den Mitteln der Politischen Bildung dotiert. Eine Jury – bestehend aus Vertreterinnen des Ministeriums, des Institutes für Politikwissenschaften der Leibniz Universität Hannover, Schülerinnen und Schülern sowie einer Lehrkraft – hat die Preisträger ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.