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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

UNESCO-Dialogtag

Dialogtag

Am 21. Februar 2024 fand in der AGG der diesjährige UNESCO-Dialogtag statt. Zu Gast waren Delegationen der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule Wolfsburg und der Herderschule Bad Pyrmont. Die Teilnehmenden der drei UNESCO-Projektschulen sprachen in einzelnen Gruppen über ihre unterschiedlichen UNESCO-Projekte, diskutierten über die zukünftige Arbeit und berieten sich bezüglich auftretender Schwierigkeiten, die im schulischen Alltag bei der Umsetzung von verschiedenen Ideen dazugehören.

Während sich die Schulleitungen zusammensetzten, bildete neben der Gruppe der Elternvertreter*innen, der Lehrkräfte und der UNESCO-Koordinator*innen vor allem die Gruppe der Schüler*innen eine wichtige Instanz. 20 Schüler*innen der 4. bis 11. Klasse tauschten sich miteinander aus und sammelten vielfältige Ideen für die weitere UNESCO-Arbeit an den drei Schulen. Ihre Forderung während ihrer Präsentation lautete einhellig: mehr UNESCO-Projekte im schulischen Alltag! Wie in den Jahren zuvor war der diesjährige UNESCO-Dialog von gegenseitiger Anregung und Wertschätzung geprägt und bewies einmal mehr, wie wertvoll diese besondere „UNESCO-Feedback-Kultur“ ist.

Hintergrund

Im Rahmen der „Qualitätsstandards der UNESCO-Projektschulen“ kommen im Laufe eines Schuljahres Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen von jeweils zwei (oder drei) UNESCO-Projektschulen zu einem „UNESCO-Dialog“ zusammen, um sich über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der UNESCO-Alltagsarbeit auszutauschen und diese zu evaluieren.

 

Sabine Rehse & Elena Müller (UNESCO-Schulkoordinatorinnen der AGG)