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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Boden als Grundlage des Lebens

AlinaZarembaanalysiertdieSchlmmprobe
DanielRedantmitKlasse5a
DanielRedanterlutertdieverschiedenenBodenschichten
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FlorianSchulzuntersuchtseinangelegtesBodenfenster
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Seit 2018 führt an der AGG in jedem Jahr der jeweilige 5. Jahrgang ein spannendes Ökologie-Projekt unter der Leitung des Regionalverbands Harz als Träger des UNESCO Global Geopark durch. In diesem Jahr stand für die vier 5. Klassen der Boden als Grundlage des Lebens im Fokus des Projektes.

Woraus besteht Boden? Wer lebt im Boden? Wie entsteht Boden? Welche Eigenschaften haben unterschiedliche Böden? Durch verschiedene Experimente und Beobachtungsaufträge wurden die motivierten kleinen Forscher*innen zum entdeckenden Lernen mit allen Sinnen angeleitet. In fünfstündiger Freilandarbeit wurden Bodenfenster angelegt, Löcher gegraben, Bodenprofile gezeichnet, Schlämmproben und Versickerungsexperimente durchgeführt, Lebewesen bestimmt und Versuchsprotokolle geschrieben.

Wir bedanken uns herzlich bei Daniel Redant (Geowissenschaftler beim Regionalverband Harz) für die gute Vorbereitung und gelungene Durchführung des diesjährigen Projektes, welches den beteiligten Schüler*innen und Lehrkräften viel Freude und Wissenszuwachs schenkte.