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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Lions-Club verleiht einer Schülergruppe den Löwenpreis

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Im Rahmen einer Feierstunde im gut gefüllten AGG-Forum hat der Lions-Club Goslar-Bad Harzburg am 14.10.2021 14 Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a gemeinsam mit ihrer Tutorin Sabine Rehse für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Seit mehreren Jahren pflegen die Jugendlichen Freundschaften mit Senior*innen aus dem Haus Abendfrieden. Angesichts der drohenden gesellschaftlichen Isolation der Heimbewohner*innen aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Sinne des Infektionsschutzes entstanden daraus im Juni 2020 lebendige Brieffreundschaften. Die Schüler*innen und die Senioren*innen berichteten sich in den Briefen gegenseitig, wie sie die Corona-Krise erlebten und teilten Sorgen, Wünsche, Ängste und Zuversicht. „Ein handgeschriebener Brief ist ein Schatz“, würdigte Teresa Hellmann, Leiterin des Sozialdienstes im Haus Abendfrieden, das Engagement der Jugendlichen und freute sich, dass aus „über 5,8 Kilometer und 80 Jahre Entfernung so wertvolle Brieffreundschaften entstanden sind.“ Anfang Dezember 2020 überbrachten die damaligen Siebtklässler*innen ihren Briefpartner*innen gebastelte Adventskalender, die im Garten des Hauses mit coronagerechtem Abstand und 10m-langen, bunten Freundschaftsbändern übergeben wurden – so sahen sich die Briefschreiber*innen dann auch das erste Mal von Angesicht zu Angesicht. Es folgten weitere kreative Ideen der Begegnung auf Abstand: Videokonferenzen, Besuch mit Eseln im Garten, Spielenachmittag… „Das soziale Engagement und die zwischenmenschliche Begegnung mit gegenseitiger Wertschätzung der Schüler*innen für ältere Mitbürger*innen ist bemerkenswert und wird von uns besonders gewürdigt“, betonte Präsident Norman Heyke.