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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

63. Vorlesewettbewerb 2021/22

Vorlesewettbewerb AGG 0122

Meryem Dilara Girgin gewinnt den Schulentscheid an der Adolf – Grimme - Gesamtschule

Meryem Dilara Girgin ist die Gewinnerin des Schulentscheids an der Adolf – Grimme - Gesamtschule in Goslar/Oker. Die Sechstklässlerin setzte sich im 63. Vorlesewettbewerb gegen 71 Mitschüler*innen durch. Damit qualifiziert sie sich für die nächste Runde des Wettbewerbs – den Stadt- bzw. Kreisentscheid, der Ende Januar 2022 startet.

Mit Engagement und Lesefreude übten die Schüler*innen der Klassen 6 a – c auch in diesem Jahr fleißig, um vorbereitet und möglichst gelassen anzutreten. Bei wem sitzen die Betonungen am besten? Wer zieht die Zuhörer*innen am stärksten in den Bann? Meryem Dilara Girgin   gelang es im entscheidenden Moment besonders gut, den Protagonist*innen ihres Lieblingstexts eine lebendige Stimme zu verleihen.

Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Er ist der größte und traditionsreichste Schülerwettbewerb Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.

Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V. und die Sparda Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.