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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Wir lassen die Welt nicht untergehen!

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Wir, als Leistungskurs in Geschichte des 12. Jahrgangs der Adolf-Grimme-Gesamtschule in Goslar, haben es uns anlässlich des aktuellen Kriegs zwischen Russland und der Ukraine zur Aufgabe gemacht, harmonische Plakate zur Friedensstiftung zu entwickeln. Anschließend wollten wir diese Plakate ins Russische übersetzen, die Friedensätze zu verbreiten und an die Welt schicken.
Die Intention, die hinter unserer Idee steckt, ist die, der nachhaltigen politischen Partizipation. Wir möchten uns aktiv für den Frieden aussprechen und hoffen, dass wir bei weiteren Teilen der
Gesellschaft Anklang finden. Die Erinnerung gemeinsamer Werte der Plakate ist besonders wichtig um alle zu erreichen. Die Übersetzung in die russische Sprache ist ebenfalls wichtig, um die russische Bevölkerung zu erreichen und sicher zu gehen, dass unsere Botschaft ankommt.
Unsere Plakate sind einheitlich in orange und grün gestaltet, da dies wertfreie Farben symbolisieren sollen. Auf dem orangenen Teil steht die Botschaft auf deutsch, auf dem grünen Teil auf Russisch. Wir wollen unsere Friedenssätze angelehnt an die Menschenrechte für alle geltend machen.

Zeitungsartikel geschrieben von Lotta Nähring und Jonas Eggers, 12. Klasse, und der ganze LK Geschichte-Kurs, AGG Goslar.

Projekt: Nachhaltige Friedenspartizipation durch Empathiestiftung!