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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Friedensprojekttage der AGG

Liebe AGG-Schulgemeinschaft!

Die aktuelle Situation in der Ukraine – also mitten in Europa – geht an keinem von uns spurlos vorbei. Wir sind sprachlos, entsetzt und wünschen uns nichts sehnlicher als FRIEDEN für alle Menschen.

Deshalb finden in dieser Woche am Donnerstag (5./6. Stunde) und in der übernächsten Woche am Donnerstag und Freitag (jeweils 1. bis 6. Stunde) Friedensprojekte der gesamten Schule statt. Wir wollen nicht nur ein Zeichen für den Frieden setzen, sondern uns altersgerecht mit dem Thema „Krieg und Frieden“ in den einzelnen Jahrgängen und Klassen auseinandersetzen.

Das ist der Planungsrahmen:

  • Donnerstag, 10.3.:Flash-Mob“ auf dem großen Schulhof (Planungsgruppe: Re/ Schw/ Br)
  • Donnerstag, 24.3. und Freitag, 25.3.: „individuelle Jahrgangsprojekte“ mit einem Gallery Walk am Freitag in der 5./6. Stunde

Außerdem finden in den verschiedenen Jahrgängen unterschiedliche Spendenaktionen statt. Wir wollen helfen und nicht nur tatenlos zusehen, das ist ein ganz starkes Zeichen und symbolisiert unsere Verbundenheit mit der Bevölkerung der Ukraine.

Wir sind die AGG und das zeichnet uns aus!

 

Danke für euer Engagement und möge der Frieden in Europa gewinnen.

Eure Schulleitung

Christine Voss, Ullrich Manusch, Bianca Eschemann und Julian Märtens