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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Das White Horse Theatre an der AGG

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In diesem Schuljahr hat das White Horse Theatre die Adolf-Grimme-Gesamtschule nach der Corona-Pandemie das erste Mal wieder besucht.Es handelt sich um eine Theatergruppe bestehend aus vier englischsprachigen SchauspielerInnen, die durch Deutschland touren und an Schulen verschiedene Theaterstücke aufführt.

An der AGG standen am 26. September für die Jahrgänge 5, 6 und 7 das Stück "BDS and the Faceless Ghost" und für die Jahrgänge 8 bis 10 "Missing Maths" auf dem Programm. Die jeweils ca. 1 Stunde umfassenden Aufführungen mit dem vorrangigen Thema Umweltschutz stießen in allen Jahrgängen auf großen Zuspruch.

Für die Oberstufe gab es einen literarischen Hochkaräter mit "The Taming of the Shrew" von William Shakespeare. Die Aufführung dauerte 90 Minuten und brachte den zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten die Weltliteratur auf beeindruckende Art und Weise näher. Besonders die Zuschauerinnen und Zuschauer aus den jüngeren Jahrgängen waren begeistert, soviel Englisch zu hören und zu verstehen und Kontakt zu ‚echten‘ Briten zu haben. Im Anschluss an alle Vorführungen durften die SchülerInnen Fragen an die SchauspielerInnen stellen – natürlich auf Englisch!

Insgesamt war der Besuch des White Horse Theatre nach der langen Pause ein großartiges Erlebnis und ein voller Erfolg! Sowohl die SchülerInnen als auch die EnglischkollegInnen sind sich deshalb einig: Das White Horse Theatre soll im nächsten Jahr unbedingt wiederkommen!