LogoAGG Adolf-Grimme-Gesamtschule
IGS mit gymnasialer Oberstufe
ZeichenFuerDenFrieden.jpeg
IMG_8661
20CEC490-616C-4FBB-A320-CF53FDFBD841.jpeg
FrauSchmidt_FrederikeMehli
IMG_20220926_104010
75GG
FeuerFlamme1
IMG_6833.jpeg
ErffnungAusstellungSterne_6
AGG_wir_sind_mehr2
umweltschule-feier.jpg
8
IMG_3383
previous arrow
next arrow

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Jahrgangsfahrt 2022

56425E86-0DA6-4849-9165-947F683A969E
BB27A137-9EEB-460B-B635-7C8664699287
3670F874-E908-41AD-883D-F87054B22603
493F31C7-3B84-4818-B99D-2486FD514FBD
C5A10270-5C78-45D8-8BAB-D5B8D2EF3BA6
44EEC583-B7DF-4077-ADFF-EAA6B070CEC4
5D83C546-508E-4425-B03C-5CFD894FE4EF
previous arrow
next arrow
 

In der Woche vom 12. bis 16. September 2022 fuhr der neunte Jahrgang der Adolf Grimme Gesamtschule auf eine Jahrgangsfahrt nach Dresden. Auf dem Programm standen viele unterschiedliche Unternehmungen: zum Beispiel eine Stadionführung im Fußballstadion von Dynamo Dresden, eine Stadtführung am Abend, ein Besuch im Hygiene-Museum oder eine Aufführung in der Semper Oper. Damit war also für alle etwas Interessantes dabei und es wurden viele neue Erfahrungen gesammelt.