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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Bundesweiter Vorlesetag

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FrauSchmidt_FrederikeMehli
FrauRnnecke_MarekMichel
FrauRothkirch_ElinaLeide
HerrBerner_JonasBreitsohl
HelmutBierbrauer_MariettaReinecke
SaraThaqi_LucieMusche
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Am 18. November 2022 fand der Bundesweite Vorlesetag bereits zum 19. Mal statt. Alljährlich sollen am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens begeistert werden. Dazu lesen vielerorts Erwachsene in Kindergärten, Grundschulen oder Bibliotheken kleinen und großen Kindern Geschichten vor. 

Im Haus Abendfrieden jedoch lasen an diesem Tag nicht etwa „die Alten“ „den Jungen“ vor, sondern umgekehrt! Dreizehn Schüler*innen der Klasse 10a der Adolf-Grimme-Gesamtschule haben vierzehn Senior*innen, deren Augenlicht das selbstständige Lesen nicht mehr zulässt, Geschichten vorgelesen. Doch die Geschichten waren nicht etwa beliebig ausgewählt: Die Schüler*innen suchten vorab gezielt nach Geschichten aus der jeweiligen Heimat ihres betagten Vorlesepartners. So brachten sie z. B. Geschichten aus dem Sudetenland, aus Ostpreußen, aus Schlesien oder auch aus Goslar, Vienenburg oder Groß Döhren mit ins Haus Abendfrieden. Neben dem Vorlesen ergaben sich interessante, lustige und auch rührende Gespräche zwischen Jung und Alt, die von gegenseitiger Neugierde und Wertschätzung geprägt waren. Leider verging die gemeinsame Zeit viel zu schnell, beklagten Schüler*innen wie Senior*innen, doch die nächsten gemeinsamen Projekte werden bereits geplant.

Das diesjährige Motto des Bundesweiten Vorlesetages „Gemeinsam einzigartig“, welches neben der Gemeinschaft die Individualität des und der Einzelnen in den Fokus stellt und für ein respektvolles Zusammenleben und Wertschätzung untereinander in einer demokratischen Gesellschaft wirbt, hätte für die gemeinsame Aktion von AGG und Haus Abendfrieden nicht passender sein können, resümieren die Organisatorinnen Stefanie Peters und Teresa Hellmann (Begleitender Dienst im Abendfrieden) sowie Sabine Rehse (Lehrerin der AGG).

(Gruppenfoto: v. l. Marietta Reinecke, Celina Gießmann, Lina Wolf, Sara Thaqi, Elina Leide, Nico Georgius, Marek Michel, Fabio Bodenstein, Stefanie Peters & Teresa Hellmann (Begleitender Dienst Abendfrieden), Frederike Mehliß, Louis Woitaschek, Finn von Romatowski, Maximilian Schlamelcher, Jonas Breitsohl, Sabine Rehse (Klassenlehrerin))