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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

64. Vorlesewettbewerb 2022/23

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Ruben Tiberius Fricke, Klasse 6b, gewinnt den Schulentscheid an der Adolf – Grimme - Gesamtschule. Der Sechstklässler setzte sich im 64. Vorlesewettbewerb gegen seine Mitschüler*innen aus drei 6. Klassen durch.

Alle Schulsieger*innen starteten heute, am 26.02.2023, im Bündheimer Schloss Bad Harzburg in die nächste Runde des Wettbewerbs – den Kreisentscheid. Mit Engagement und Lesefreude zogen alle Schulsieger der 6. Klassen aus 12 Schulen des Landkreises Goslar ihre Zuhörer*innen in den Bann und weckten Interesse an zahlreichen neuen Geschichten. Die Jury hatte es nicht leicht, denn es war ein Kopf – an - Kopfrennen aller Leser*innen, die mit sehr guten Leseleistungen überzeugen konnten. Ruben Tiberius Fricke schaffte es in die 2. Runde, in der nun noch ein unbekannter Text gelesen werden musste. Hier konnte er ebenfalls überzeugen. Allerdings entschied sich die Jury bei den ersten Plätzen für andere Leser*innen. Alle Leser*innen erhielten eine Urkunde und ein Präsent, welche vom Stellv. Landrat des Landkreises Goslar Hans – Peter Dreß und dem stellvertretenden Bürgermeister Bad Harzburgs überreicht wurden. Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Er ist der größte und traditionsreichste Schülerwettbewerb Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V. und die Sparda Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.