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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

NABU lädt 5. Klassen der AGG ein!

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Der Naturschutzbund (NABU) Goslar hat den 5. Jahrgang zu einer spannenden Exkursion in das Wildkatzengehege an der Marienteichbaude eingeladen. Die 1. Vorsitzende, Annett Jerke, hat gemeinsam mit ihrem Team das außerschulische Lernen möglich gemacht. Zunächst konnten die Schüler*innen die Wildkatzen (und Hauskatze „Hugo“) während der Fütterung aus nächster Nähe erleben und dem fachkundigen Tierpfleger spannende Fragen stellen. Anschließend ging es in die interaktive Wildkatzenausstellung, wo die Kinder durch abwechslungsreiche Mitmachstationen viel Wissenswertes über die Tiere erfuhren. Der im Anschluss gezeigte Film vertiefte ihr Wissen. In einem anschließenden Quiz konnten sie ihr Wissen unter Beweis stellen und begehrte Preise gewinnen. Zum Mittag spendierte der NABU Hot Dogs, die von den Schüler*innen bis auf den letzten Krümel verspeist worden. Während der anschließenden Wanderung konnten die Fünftklässler*innen zudem durch erlebnispädagogische Interaktionen die Klassengemeinschaft stärken. Die AGG bedankt sich herzlich beim gesamten NABU-Team für den rundum gelungenen Tag und freut sich auf weitere gemeinsame Projekte. „Man schätzt und schützt nur, was man kennt! Naturschutz hat nur Erfolg, wenn es gelingt, die Natur den Menschen nahe zu bringen – insbesondere den jungen Menschen“, resümierte Annett Jerke.