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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Vorlesewettbewerb an der AGG

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65. Vorlesewettbewerb 2023/24
Hüseyin Kaya gewinnt den Schulentscheid an der
Adolf – Grimme - Gesamtschule

Hüseyin Kaya wurde zum besten Vorleser der Adolf – Grimme – Gesamtschule in Goslar - Oker gekürt. Der Sechstklässler setzte sich im 65. Vorlesewettbewerb gegen seine Mitschüler*innen aus vier 6. Klassen durch. Er zieht nun im Februar 2024 in die nächste Wettbewerbsrunde auf regionaler Ebene ein, den Kreisentscheid.

Mit Engagement und Lesefreude waren die Schüler*innen der Klassen 6(a-d) am Start und stellten Passagen aus ihren Lieblingsbüchern vor. Letztlich konnte Hüseyin Kaya die Jury ganz besonders mit seiner Vorleseleistung überzeugen.

Alle klassen- und schulbesten Vorleser*innen wurden mit einer Urkunde und einem Buchgeschenk, welches der Förderverein der AGG spendete, ausgezeichnet. Auf den Gewinner wartet beim Kreisentscheid zusätzlich ein weiteres besonderes Buchgeschenk. Weitere aktuelle Lesetipps und Bücherlisten zu verschiedenen Themen stellt der Vorlesewettbewerb außerdem auf seiner Webseite vor.

Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassenstufe am Vorlesewettbewerb teil. Er ist einer der größten und traditionsreichsten Schülerwettbewerbe Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e.V. und die Sparda-Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.

 

Kontakt/Veranstalter des Vorlesewettbewerbs:

Stiftung Buchkultur und Leseförderung

Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Telefon: +49-69 / 1306-368, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der aktuelle Stand des 65. Vorlesewettbewerbs sowie alle Informationen, Termine und Teilnehmerschulen sind auf www.vorlesewettbewerb.de zu finden.

 

Schulkontakt

Andrea Haniak