LogoAGG Adolf-Grimme-Gesamtschule
IGS mit gymnasialer Oberstufe
ZeichenFuerDenFrieden.jpeg
IMG_8661
20CEC490-616C-4FBB-A320-CF53FDFBD841.jpeg
FrauSchmidt_FrederikeMehli
IMG_20220926_104010
FeuerFlamme1
IMG_6833.jpeg
ErffnungAusstellungSterne_6
AGG_wir_sind_mehr2
umweltschule-feier.jpg
8
IMG_3383
previous arrow
next arrow

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Bundesweiter Vorlesetag: Fünftklässler*innen lesen Senior*innen vor

1
2
3
IMG_3788
5
previous arrow
next arrow

Am 17. November 2023 fand der Bundesweite Vorlesetag bereits zum 20. Mal statt. Alljährlich sollen am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens begeistert werden. Dazu lesen vielerorts Erwachsene in Kindergärten, Grundschulen oder Bibliotheken kleinen und großen Kindern Geschichten vor. 

Im Goslarer Haus Abendfrieden jedoch lasen an diesem Tag nicht etwa „die Alten“ „den Jungen“ vor, sondern umgekehrt! Vierzehn Schüler*innen der Klasse 5a der Adolf-Grimme-Gesamtschule haben Seniorinnen, deren Augenlicht das selbstständige Lesen nicht mehr zulässt, Märchen vorgelesen. Neben dem Vorlesen ergaben sich spannende, lustige und auch rührende Gespräche zwischen Jung und Alt, die von gegenseitiger Neugierde und Wertschätzung geprägt waren. Leider verging die gemeinsame Zeit viel zu schnell, doch die nächsten gemeinsamen Projekte sind bereits in Planung.

Das diesjährige Motto des Bundesweiten Vorlesetages lautete „Vorlesen verbindet“, denn gemeinsames Vorlesen verbindet und schafft Nähe. Menschliche Verbindungen machen Mut, fördern den Austausch und überwinden Grenzen. Das Motto „Vorlesen verbindet“ hätte daher für das herzliche Miteinander zwischen den Seniorinnen und den AGG-Schüler*innen nicht passender sein können, resümieren die Organisatorinnen Teresa Hellmann (Begleitender Dienst im Abendfrieden) sowie Sabine Rehse (Tutorin der Klasse 5a).