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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Klasse 6d zu Besuch bei der Goslarer Tafel

Am 15.01.24 gingen wir, die Klasse 6d, zur Goslarer Tafel und waren in einem Gespräch mit den Mitarbeitern von der Tafel. Die Mitarbeiter von der Tafel waren sehr nett und haben uns Süßigkeiten und Getränke ausgeteilt, während sie geredet haben. Sie haben uns erzählt, dass die Tafel von einer Familie, die armen Leuten helfen wollte, eröffnet wurde. Die Mitarbeiter sammeln abgelaufenes Essen, das noch gut ist, und verkaufen es für 2 Euro an arme Leute. Wir sind da hingegangen, wo die Leute arbeiten, und haben die Lebensmittel gesehen, die abgegeben werden.

Hüseyin, 6d

Am 15.01.24 sind wir, die Klasse 6d, zur Tafel gegangen. Ich habe viel gelernt! Und ich finde es gut, dass sie ehrenamtlich dort arbeiten und die Supermärkte das Essen abgeben. Vielen Dank!

Dean, 6d

Der Besuch bei der Tafel war sehr gut. Ich habe viel erlebt und gelernt und finde es sehr faszinierend, wie viele Leute zur Tafel kommen. Es ist toll, dass die Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Danke an die Tafel!

Connor, 6d