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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Bericht Sporttag des 8. Jahrgangs 

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Heute ist der 9. August 2024 und die Klasse 8a der AGG hat einen Sporttag für den gesamten 8. Jahrgang organisiert. Dort gibt es elf verschiedene Stationen, die die Klassen erledigen müssen, um Punkte zu sammeln. 

Um 9:00 Uhr haben wir mit dem Sporttag angefangen. Zuerst wurden die Klassen in Gruppen aufgeteilt. Danach wurden die die Informationen zu den einzelnen Stationen bekannt gegeben. Für jede der elf Stationen hatten die Gruppen jeweils zehn Minuten Zeit. In dieser Zeit müssen die Gruppen versuchen, so viele Punkte wie möglich zu bekommen. Jede Gruppe hat einen Zettel bekommen, auf dem sie die Ergebnisse an den einzelnen Stationen aufschreiben mussten.

Die Kinder ohne Sportzeug sitzen am Rand und schreiben einen Bericht über den Sporttag:

Einige Stationen scheinen lustig zu sein, z. B. Eierlaufen und Sackhüpfen. Bis auf eine Station sind alle Stationen in der Turnhalle, nur eine Station ist draußen vor der Halle. 

Für die ganzen Stationen haben wir genau fünf Stunden Zeit. Danach hat die 8a die ganzen Ergebniszettel ausgewertet. Mit Spannung wurde die Siegerehrung erwartet. Die Plätze 1 und 3 belegen Gruppen aus der 8d und den zweiten Platz eine Gruppe aus der 8b.

Danke an die 8a für die Organisation des Sporttages. 

Von Mia Joline, 8d