LogoAGG Adolf-Grimme-Gesamtschule
IGS mit gymnasialer Oberstufe
ZeichenFuerDenFrieden.jpeg
IMG_8661
20CEC490-616C-4FBB-A320-CF53FDFBD841.jpeg
FrauSchmidt_FrederikeMehli
IMG_20220926_104010
75GG
FeuerFlamme1
IMG_6833.jpeg
ErffnungAusstellungSterne_6
AGG_wir_sind_mehr2
umweltschule-feier.jpg
8
IMG_3383
previous arrow
next arrow

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Einschulung der 5. Klassen

IMG 5503

Am Mittwoch, den 07.08.24,  hat die Adolf-Grimme-Gesamtschule Oker (AGG) 85 neue Fünftklässlerinnen und Fünftklässler eingeschult. 

Nach der Begrüßung zur Einschulung im Forum durch die Jahrgangsleitung Frau Bohnsack, hieß die Schulleitung die aufgeregten Schülerinnen und Schüler herzlich Willkommen. Frau Bohnsack betonte vor allem ihre Freude auf die gemeinsame Schulzeit und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Schulleiterin Christine Voss wünschte sich von den Kindern Mut und Akzeptanz, sowie Offenheit und Vielfalt. Die Schulband des Wahlpflichtkurses aus dem 9. und 10. Jahrgang untermalte die Einschulungsfeier musikalisch. 

Im Anschluss an die Begrüßungsreden wurden die Schülerinnen und Schüler ihren Tutorinnen und Tutoren übergeben, mit denen sie eine erste gemeinsame Stunde im Klassenraum erlebten. Für die Eltern und Gäste stellte der 6. Jahrgang derzeit Kaffee und Kuchen in der Pausenhalle bereit. Dort hatten die Eltern außerdem die Möglichkeit Wünsche für Ihre Kinder zu notieren und sie an einem Wunschbaum zu verewigen.

IMG 5459