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IGS mit gymnasialer Oberstufe
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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Erreichte Abschlüsse an der AGG im Schuljahr 2020/21

Die Schulleitung und das Lehrerkollegium der Adolf-Grimme-Gesamtschule sind stolz auf den diesjährigen Abschlussjahrgang 10. Die erreichten Abschlüsse unserer Schülerinnen und Schüler haben unsere Erwartungen weit übertroffen. Nur vier Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs hatten von Seiten der Grundschule eine Empfehlung erhalten, das Gymnasium zu besuchen. Schließlich können wir aber 23 Schülerinnen und Schülern den Übergang in die gymnasiale Oberstufe attestieren. Das macht uns wirklich stolz.

Die folgenden Abschlüsse wurden insgesamt erreicht:

Erweiterter

Sek.-I-Abschluss

Sek.-I-Abschluss

Realschulabschluss

Sek.-I-Abschluss

Hauptschulabschluss

Hauptschulabschluss

23

30

13

12

 

Chance zur Verbesserung der schulischen Leistungen an der AGG genutzt

Das folgende Balkendiagramm zeigt den Vergleich zwischen den Schullaufbahnempfehlungen nach der 4. Klasse der Grundschule und den erreichten Abschlüssen unseres diesjährigen 10. Jahrgangs. Dabei haben 46 Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erreicht, der höher ist als ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit. Unter diesen 46 Schülerinnen und Schülern haben 19 durch ihre verbesserten Leistungen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I. geschafft.

Außerdem konnten 33 Schülerinnen und Schüler mit ihrem erreichten Abschluss ihre ursprüngliche Laufbahnempfehlung bestätigen. Nur 4 Schülerinnen und Schüler haben sich im Vergleich zu ihrer Laufbahnempfehlung verschlechtert.

Abschluss Statistik SekI 2020 21 Diagramm