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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Wir lassen die Welt nicht untergehen!

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Wir, als Leistungskurs in Geschichte des 12. Jahrgangs der Adolf-Grimme-Gesamtschule in Goslar, haben es uns anlässlich des aktuellen Kriegs zwischen Russland und der Ukraine zur Aufgabe gemacht, harmonische Plakate zur Friedensstiftung zu entwickeln. Anschließend wollten wir diese Plakate ins Russische übersetzen, die Friedensätze zu verbreiten und an die Welt schicken.
Die Intention, die hinter unserer Idee steckt, ist die, der nachhaltigen politischen Partizipation. Wir möchten uns aktiv für den Frieden aussprechen und hoffen, dass wir bei weiteren Teilen der
Gesellschaft Anklang finden. Die Erinnerung gemeinsamer Werte der Plakate ist besonders wichtig um alle zu erreichen. Die Übersetzung in die russische Sprache ist ebenfalls wichtig, um die russische Bevölkerung zu erreichen und sicher zu gehen, dass unsere Botschaft ankommt.
Unsere Plakate sind einheitlich in orange und grün gestaltet, da dies wertfreie Farben symbolisieren sollen. Auf dem orangenen Teil steht die Botschaft auf deutsch, auf dem grünen Teil auf Russisch. Wir wollen unsere Friedenssätze angelehnt an die Menschenrechte für alle geltend machen.

Zeitungsartikel geschrieben von Lotta Nähring und Jonas Eggers, 12. Klasse, und der ganze LK Geschichte-Kurs, AGG Goslar.

Projekt: Nachhaltige Friedenspartizipation durch Empathiestiftung!