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Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht:

Unterstützungsbedarf: Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im sprachlichen Handeln ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann. Zum Unterstützungsbedarf Sprache führen unter anderem Störungsbilder wie

  • Dyslalie (Störung der Aussprache, z.B. nicht oder falsches Bilden von Lauten)
  • Stottern, Poltern (Redeflussstörung, meist zusätzliche logopädische Therapie nötig)
  • Dysgrammatismus (betr. Grammatik, meist auch den Wortschatz)
  • Mutismus („Nicht-Sprechen“, psych. Ursachen, zusätzliche logopädische Therapie nötig)

Dieser Unterstützungsbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. 

Schüler mit Unterstützungsbedarf Sprache werden im integrativen Unterricht ZIELGLEICH beschult. Für sie ist das Curriculum der Regelschule verpflichtend, daneben leiten sich weitere Ziele aus den individuellen Förderplänen ab.

Bei außerschulischer Therapie ist eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Förderschullehrkraft / den Tutoren sinnvoll und Entsprechendes im Förderplan einzuarbeiten.

Zeugnisse: Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Sprache erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird nicht in den LEBs erwähnt. Der Unterstützungsbedarf Sprache wird ebenfalls nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver sprachlicher Entwicklung ggf. aufgehoben.                    

Ziel ist die Teilnahme der Schülers am regulären Unterricht mit den jeweiligen Inhalten der schuleigenen Arbeitspläne. Wo immer es möglich ist, sollten Unterricht und individuelle Sprachförderung miteinander verknüpft werden.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

64. Vorlesewettbewerb 2022/23

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Ruben Tiberius Fricke, Klasse 6b, gewinnt den Schulentscheid an der Adolf – Grimme - Gesamtschule. Der Sechstklässler setzte sich im 64. Vorlesewettbewerb gegen seine Mitschüler*innen aus drei 6. Klassen durch.

Alle Schulsieger*innen starteten heute, am 26.02.2023, im Bündheimer Schloss Bad Harzburg in die nächste Runde des Wettbewerbs – den Kreisentscheid. Mit Engagement und Lesefreude zogen alle Schulsieger der 6. Klassen aus 12 Schulen des Landkreises Goslar ihre Zuhörer*innen in den Bann und weckten Interesse an zahlreichen neuen Geschichten. Die Jury hatte es nicht leicht, denn es war ein Kopf – an - Kopfrennen aller Leser*innen, die mit sehr guten Leseleistungen überzeugen konnten. Ruben Tiberius Fricke schaffte es in die 2. Runde, in der nun noch ein unbekannter Text gelesen werden musste. Hier konnte er ebenfalls überzeugen. Allerdings entschied sich die Jury bei den ersten Plätzen für andere Leser*innen. Alle Leser*innen erhielten eine Urkunde und ein Präsent, welche vom Stellv. Landrat des Landkreises Goslar Hans – Peter Dreß und dem stellvertretenden Bürgermeister Bad Harzburgs überreicht wurden. Bundesweit nehmen jährlich rund 600.000 Schüler*innen der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Er ist der größte und traditionsreichste Schülerwettbewerb Deutschlands und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die Sparda-Bank Hessen, der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V. und die Sparda Bank Hamburg fördern die Entscheide auf der regionalen Ebene.