LogoAGG Adolf-Grimme-Gesamtschule
IGS mit gymnasialer Oberstufe
ZeichenFuerDenFrieden.jpeg
IMG_8661
20CEC490-616C-4FBB-A320-CF53FDFBD841.jpeg
FrauSchmidt_FrederikeMehli
IMG_20220926_104010
FeuerFlamme1
IMG_6833.jpeg
ErffnungAusstellungSterne_6
AGG_wir_sind_mehr2
umweltschule-feier.jpg
8
IMG_3383
previous arrow
next arrow

Sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht: 

Unterstützungsbedarf: emotional-soziale Entwicklung

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung ist bei einem Kind gegeben, wenn es in seinen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten so beeinträchtigt ist, dass es im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden kann.

Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten finden sich in allen Schulformen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Die meisten emotionalen, sozialen bzw. psychischen Auffälligkeiten sind in diesem Entwicklungsabschnitt des Lebens sehr wesentlich von der Wechselwirkung zwischen Kind/Jugendlichen und sozialer Umgebung beeinflusst und darüber hinaus vielfach stark situationsspezifisch. Die Beeinträchtigung sozialer Funktionen unterliegt den Kriterien, die in einer Gesellschaft gelten.

Emotionale – soziale Auffälligkeiten haben sehr differente Erscheinungsformen, die sich auch in der Qualität, sowie Quantität sehr unterscheiden. Kriterien für eine Beeinträchtigung bzw. eine Indikation für Maßnahmen sind das Leiden der Betroffenen, Soziale Einengung (deutlich verringerter Sozialkontakt mit eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten), Interferenz mit der Entwicklung, Auswirkung auf andere: insbesondere bei aggressiven Verhaltensweisen und fehlangepassten Interaktionen ist das schulische Umfeld sehr schnell beeinträchtigt.

Ursachen für die Auffälligkeiten können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetische Störungen, neurotische oder Belastungsstörungen, psychisch belastete Elternteile, etc. sein.

Je nach Art und Ausprägung der Entwicklungsstörung können Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch Inklusionsassistenten/Schulbegleiter erhalten. Dies gilt aber in der Regel nur in Verbindung mit einer Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Die Antragstellung für die Inklusionsassistenz erfolgt beim Jugendamt oder beim ASD (bei seelischer Behinderung, §35a SGB VIII).

Zeugnisse:

Alle Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Emotional-soziale Entwicklung erhalten dieselben LEBs wie die übrigen Schüler. Ein durch die Klassenkonferenz abgestimmter Nachteilsausgleich kann greifen, er wird in den LEBs nicht erwähnt. Der Unterstützungsbedarf wird nicht in den LEBs ausgewiesen, aber halbjährlich im Rahmen der Zeugniskonferenzen geprüft und bei positiver Entwicklung ggf. aufgehoben.

(Empfehlungen des Niedersächsischen Bildungsservers -  www.nibis.de)

Experimentiertag für Viertklässler*innen und Eltern

9039fc98 fc41 47e7 8d9c d3d52f5c0ac0

Die Adolf-Grimme-Gesamtschule lädt am Samstag, 17.2.2024 um 10 Uhr für ca. 2 Stunden zu einem Experimentiertag ein. Während die Kinder mit den Lehrkräften für Naturwissenschaften und Schüler*innen eines Chemieleistungskurses spannende Experimente durchführen, haben die Eltern die Möglichkeit, die Schule und das Schulkonzept kennenzulernen und ins Gespräch mit den Tutoren des neuen fünften Jahrgangs zu kommen.

Für das leibliche Wohl sorgen Schüler*innen des 10. Jahrgangs.

Die AGG freut sich auf kleine Forscher*innen! 

Zwecks Planung wird für den Experimentiertag um Anmeldung gebeten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  oder im Sekretariat der Schule unter 05321-335411 

 

Elterninformationsabend

Die Adolf-Grimme-Gesamtschule lädt zu einem Informationsabend für Eltern von Kindern in der vierten Klasse am Donnerstag, 22.02.2024 um 19 Uhr ins Forum der AGG ein. Die Schulleitung und Tutoren des neuen fünften Jahrgangs informieren über das Arbeiten an einer IGS und das Schulkonzept der AGG im Besonderen.