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Beratungslehrerin

Beratungslehrkraft an der Adolf-Grimme-Gesamtschule

Mein Name ist Vera Diedrich und ich bin die Beratungslehrkraft an der Adolf-Grimme-Gesamtschule.

Ich unterstütze Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sowohl in schulischen, als auch in persönlichen Fragen.

Zu den Aufgabenbereichen einer Beratungslehrkraft zählen:

·       Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten

·       Unterstützung bei Fragen zur Schullaufbahn (z. B. Schulwechsel, Wahl von Fächern oder Abschlüssen)

·       Begleitung und Hilfestellung bei Konflikten in der Schule

·       Vermittlung von Kontakten zu weiteren Beratungsstellen (z. B. Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, außerschulische Hilfsangebote)

Leitlinien der Beratung:

Freiwilligkeit: Diese stellt die Grundlage der Gespräche dar und gilt sowohl für die Ratsuchenden als auch für die beratende Person. Die Beratung ist ein Angebot und erfolgt nur auf Wunsch. Sie darf nicht verpflichtend sein und kann jederzeit beendet werden.

Vertraulichkeit: Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und werden dementsprechend streng vertraulich behandelt. Ein Einbeziehen anderer Personen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Ratsuchenden möglich. Ausnahmen bestehen bei Selbst- und Fremdgefährdung.

Unabhängigkeit: Die Beratungslehrkraft arbeitet lösungsoffen und unterstützt bei der Suche nach individuellen Wegen. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die zu der jeweiligen ratsuchenden Person passen.

Die Beratung findet unter dem Ziel der "Hilfe zur Selbsthilfe" statt. In dem Gespräch wird die/der Ratsuchende unter Anleitung der Beratungslehrkraft dazu angeregt, selbst aktiv zur Lösungsfindung beizutragen. Bei Problemen, die im Gespräch nicht gelöst werden können, unterstützt die Beratungslehrkraft bei der Vermittlung weitergehender Hilfe, wie der Kontaktaufnahme mit schulexternen Beraterinnen und Beratern, Beratungsstellen (Sucht-, Jugend, Familienberatungsstellen), dem Jugendamt, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen.

Häufigkeit der Beratung:

Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der jeweiligen Problemlage ab. Oftmals reicht schon ein einziges Gespräch, bei komplexeren Themen können mehrere und regelmäßige Gespräche sinnvoll sein.

Freistellung für das Beratungsgespräch:

Wenn du als Ratsuchende oder Ratsuchender einen Beratungstermin in Anspruch nehmen möchtest, meldest du dich am besten persönlich bei der jeweiligen Lehrkraft ab, die du zu dem Zeitpunkt des Gesprächs im Unterricht hättest. In der Regel wird diese Lehrkraft dich dann vom Unterricht befreien, es sei denn, es liegen andere wichtige Gründe, wie zum Beispiel eine Leistungsüberprüfung, vor. Falls du das Gespräch mit deiner Lehrkraft nicht führen möchtest, kannst du mich auch gern vorher darauf hinweisen und ich spreche dann mit dieser.

Erreichbarkeit:

Das Beratungsgespräch findet in Raum 305 zu den Sprechzeiten oder nach persönlicher Absprache mit mir statt. Du kannst dich persönlich an mich wenden, zur Sprechstunde kommen oder eine E-Mail schreiben, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sprechstunden: montags in der 4. Und 5. Stunde (von 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr und von 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr)

Raum: 305

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ich ermutige alle Schülerinnen, Schüler und Eltern, dieses Angebot zu nutzen. Ein Gespräch kann helfen, Klarheit zu gewinnen und neue Perspektiven zu entwickeln.

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